Externer Datenschutzbeauftragter

Rechtssicher und effizient

Externer Datenschutz-
beauftragter

Rechtssicher und effizient
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Datenschutzbetreuung für Dienstleister, Büro- und Verwaltungsunternehmen

Datenschutzbetreuung für Dienstleister, Büro- und Verwaltungsunternehmen

Datenschutz ist keine optionale Maßnahme, sondern eine gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen. Unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße müssen die Vorgaben der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) sowie des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG‑neu) eingehalten werden.

Mit dem externen Datenschutzbeauftragten der IFDQ Audit GmbH erfüllen Sie diese Anforderungen rechtssicher, effizient und mit minimalem internen Aufwand.

Die Vorteile auf einen Blick:

Rechtssicherheit für Geschäftsführer und Arbeitgeber

Erfüllung aller gesetzlichen Datenschutzpflichten
Minimaler Zeitaufwand für das Unternehmen
Keine internen Schulungs- und Weiterbildungskosten

Klare und prüfungssichere Dokumentation

Geringe monatliche Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich

Sicherheit und Datenschutzschutz für Ihre Mitarbeitenden
Schnellere Reaktionsfähigkeit im Ernstfall
Rechtliche Updates ohne Eigenrecherche
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Warum Datenschutz jedes Unternehmen betrifft

Warum Datenschutz jedes Unternehmen betrifft

Viele Unternehmen unterschätzen das Thema Datenschutz oder gehen davon aus, dass Kontrollen unwahrscheinlich seien. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass Datenschutzverstöße sehr häufig durch Beschwerden ausgelöst werden – etwa durch Mitarbeitende, Kunden, ehemalige Kunden oder Interessenten.

Bereits ein fehlerhafter E‑Mail‑Verteiler ohne Abmeldemöglichkeit oder ein nicht fristgerecht bearbeitetes Auskunftsersuchen kann ausreichen, damit sich Betroffene bei der zuständigen Aufsichtsbehörde beschweren. Die Aufsichtsbehörden sind verpflichtet, solchen Hinweisen nachzugehen und prüfen Unternehmen dann umfassend.

Informationen zum Datenschutz

Informationen zum Datenschutz

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Gesetzliche Grundlagen des Datenschutzes

Die Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO) verpflichtet Unternehmen zur rechtmäßigen, transparenten und sicheren Verarbeitung personenbezogener Daten. Verstöße können gemäß Art. 83 DSGVO mit Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu 4 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden.

Ergänzend regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG‑neu) insbesondere nationale Anforderungen, unter anderem zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten und zu besonderen Verarbeitungssituationen.

Pflicht oder freiwillig – Datenschutz betrifft alle Unternehmen

Pflicht oder freiwillig – Datenschutz betrifft alle Unternehmen

Ein weit verbreiteter Irrglaube ist, dass Datenschutz erst ab 20 Mitarbeitenden relevant sei. Tatsächlich ist lediglich die formale Benennung eines Datenschutzbeauftragten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft.

Unabhängig davon ist jedes Unternehmen verpflichtet:

  • Datenschutzprozesse aufzubauen
- Verarbeitungsverzeichnisse zu führen
  • Mitarbeitende mindestens einmal jährlich zu unterweisen
  • Betroffenenrechte umzusetzen
  • Datenschutzvorfälle korrekt zu behandeln
  • Auftragsverarbeitungsverträge mit Dienstleistern abzuschließen

Typische Datenschutzlücken in Unternehmen

Typische Datenschutzlücken in Unternehmen

In der Praxis fehlen häufig:

  • vollständige Verzeichnisse von Verarbeitungstätigkeiten
  • regelmäßige Datenschutzunterweisungen
- dokumentierte Prozesse für Auskunftsersuchen
  • Konzepte zum Umgang mit Datenpannen
  • Auftragsverarbeitungsverträge
  • geprüfte Datenschutzerklärungen für Webseiten

Diese Lücken stellen erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Risiken dar.

Interner Datenschutzbeauftragter – ein kostenintensiver Irrweg

Interner Datenschutzbeauftragter – ein kostenintensiver Irrweg

Viele Unternehmen erwägen, einen internen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Dabei entstehen hohe Personalkosten, laufende Weiterbildungskosten und organisatorische Risiken.

Interne Datenschutzbeauftragte genießen einen besonderen Kündigungsschutz und sind selbst nach Abberufung oft über ein Jahr faktisch unkündbar.

Unsere Lösung: Externer Datenschutzbeauftragter der IFDQ Audit GmbH

Unsere Lösung: Externer Datenschutzbeauftragter der IFDQ Audit GmbH

Warum sollte man auf eine externen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen?

Warum sollte man auf eine externen Datenschutzbeauftragten zurückgreifen?

Die IFDQ Audit GmbH übernimmt für Ihr Unternehmen das externe Datenschutzmandat oder unterstützt Sie beratend – unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Stellung eines externen Datenschutzbeauftragten
  • Durchführung eines jährlichen Datenschutzaudits
  • Identifikation von Datenschutzlücken
- Unterstützung beim Aufbau eines Datenschutzkonzepts
  • Hilfe bei der Erstellung und Pflege von Verarbeitungsverzeichnissen
  • Digitale Datenschutzunterweisungen aller Mitarbeitenden inklusive Zertifikat
  • Bereitstellung zahlreicher Vorlagen und Richtlinien
  • Laufende Beratung und fester Ansprechpartner
- Unterstützung bei Prüfungen durch Aufsichtsbehörden

Optional übernehmen wir zusätzlich:

  • Erstellung und Prüfung von Auftragsverarbeitungsverträgen
  • Prüfung von Datenschutzerklärungen
  • Unterstützung bei Datenschutzvorfällen
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Wie läuft das Zertifizierungsverfahren ab?

Wie läuft das Zertifizierungs-verfahren ab?

1. Anfrage an die IfDQ stellen:

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen und Ihr Coaching-Programm.

2. Probeaudit (optional):

Wir führen ein Audit bei Ihnen durch, um festzustellen, inwieweit Sie und Ihr Coaching-Programm bereits die Anforderungen der DQN 1001 erfüllen.

3. Remote-Audit:

Wir führen das Zertifizierungsaudit mit Ihnen remote durch und prüfen mit Ihnen zusammen Ihre Prozesse und Abläufe.

4. Coaching-Programm-Audit:

Zeitgleich prüft einer unserer Experten ihre komplettes Programm und stellt fest, um es den Anforderungen der DQN 1001 entspricht.

5. Verbesserungen:

Sollte sich aus den ersten beiden Audits eine Verbesserung ergeben, erhalten Sie ausreichend Zeit diese umzusetzen, bevor die Erfüllung der Anforderung erneut geprüft wird.

6. Zertifikat:

Nach erfolgreichen Abschluss erhalten Sie von uns Ihr Zertifikat sowie ein Prüfsiegel, um die Qualität Ihres Programms nach außen sichtbar zu kommunizieren

7. Regelmäßiges Monitoring:

Im jährlichen Rhythmus wiederholen wir die Durchführung der Auditierung um die fortlaufende Qualität Ihres Programms sicherzustellen.

Fazit: Datenschutz rechtssicher, effizient und wirtschaftlich

Mit dem externen Datenschutzbeauftragten der IFDQ Audit GmbH sind Sie umfassend abgesichert. Sie erfüllen alle gesetzlichen Anforderungen, sind auf Prüfungen vorbereitet und reduzieren Ihr Haftungsrisiko erheblich.

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Situation und zeigen Ihnen, wie einfach Datenschutz rechtssicher umgesetzt werden kann.

Sie interessieren sich für den externen Datenschutz für Ihr Unternehmen?

Klicken Sie auf den Button und fragen sie eine Erstberatung an:

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