Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

IFDQ Audit GmbH, Mehringdamm 33, 10961 Berlin


§ 1 Anwendungsbereich

(1) Alle Leistungen und Angebote von IFDQ Audit GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die IFDQ Audit GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.

(2) Geschäftsbedingungen des Kunden oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn IFDQ Audit GmbH ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn IFDQ Audit GmbH auf ein Schreiben oder eine E-Mail Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.

(3) Die Angebote von IFDQ Audit GmbH richten sich nicht an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB. 


§ 2 Leistungen 

(1) IFDQ Audit GmbH bietet Unternehmen im Bereich der onlinebasierten Coaching- und Beratungsdienstleistungen unabhängige Qualitätskontrollprozesse sowie diesbezügliche Audits an. Bei erfolgreichem Bestehen der vorgenannten Prozesse kann der Kunde die Erteilung eines entsprechenden Zertifikats und/oder Siegels durch IFDQ Audit GmbH für einen befristeten Zeitraum beantragen.

(2) Der Kunde hat auf Anforderung von IFDQ Audit GmbH sämtliche für den jeweiligen Qualitätsprüfungsprozess notwendigen Mitwirkungshandlungen zu erbringen. Diese werden von der IFDQ gemäß § 315 BGB und im billigem Ermessen bestimmt. Die Nichterbringung geschuldeter Mitwirkungshandlungen durch den Kunden kann zum Nichtbestehen eines Qualitätskontrollprozesses führen. 

(3) Es besteht kein Anspruch des Kunden auf erfolgreiches Durchlaufen eines bei IFDQ Audit GmbH gebuchten Qualitätskontrollprozesses / Audits oder auf Erteilung einer entsprechenden Zertifizierung. 

(4) Sofern sich im Wege des jeweiligen Qualitätskontrollprozesses die Notwendigkeit von Vorort-Terminen beim Kunden ergeben sollte, sind diese vorbehaltlich abweichender Abrede nicht bereits Gegenstand der geschlossenen Vereinbarung zwischen IFDQ Audit GmbH und dem Kunden. Etwaige Vorort-Termine sind separat zu vereinbaren und nach Manntagen pauschal gemäß gesonderter Vereinbarung abzurechnen. 

(5) Die Art der Verwendung einer von IFDQ Audit GmbH erteilten Zertifizierung beziehungsweise eines erteilten Prüfsiegels durch den Kunden darf ausschließlich in dem individuell von IFDQ Audit GmbH gestatteten Umfang erfolgen. 

(6) Von IFDQ Audit GmbH ausgestellte Zertifizierungen und Siegel dürfen vom Kunden ausschließlich innerhalb des individuell von IFDQ Audit GmbH gestatteten Zeitraums benutzt werden. Nach Ablauf des Gestattungszeitraums hat der Kunde sämtliche Zertifizierungen und/oder Siegel zu entfernen und jegliche Werbung damit einzustellen.

(7) IFDQ Audit GmbH ist bei nicht vertragsgemäßer Verwendung erteilter Zertifizierungen / Siegel nach einmaliger Vorwarnung zum Widerruf in Bezug auf die Verwendung des Siegels / Zertifikats durch den Kunden insgesamt berechtigt. 


§ 3 Vertragsschluss

Der Vertragsschluss zwischen IFDQ Audit GmbH und dem Kunden kann fernmündlich, schriftlich oder in Textform erfolgen.


§ 4 Zahlungsbedingungen

(1) Die Preise, die von IFDQ Audit GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

(2) Die vom Kunden geschuldete Vergütung ist vorbehaltlich anderslautender Individualabrede sofort, in voller Höhe und im Voraus fällig. Eine IFDQ Audit GmbH erteilte (SEPA-) Einzugsermächtigung gilt bis auf Widerruf auch für die weitere Geschäftsverbindung.

(3) Sofern der SEPA-Lastschrifteinzug vereinbart wird, hat der Kunde IFDQ Audit GmbH nach Vertragsschluss ein schriftliches SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen. IFDQ Audit GmbH stellt ein solches auf Anfrage zur Verfügung.

(4) IFDQ Audit GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).

(5) Für den Fall, dass vereinbarte Lastschriften nicht vom Konto des Kunden eingezogen werden können und eine Rückbuchung erfolgt, ist der Kunde verpflichtet, den geschuldeten Betrag binnen drei Werktagen nach Rückbuchung an IFDQ Audit GmbH zu überweisen und die durch die Rückbuchung veranlassten Kosten zu übernehmen.

(6) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen ist wechselseitig nur zulässig, wenn der jeweils andere Vertragspartner die Aufrechnung anerkannt hat oder diese rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch eine Vertragspartei.


§ 5 Kündigung, Laufzeit

(1) Der Vertrag hat die die individuell vereinbarte Mindestlaufzeit. Die vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen.

(2) Etwaige freie Kündigungsrechte vor Ablauf der Vertragslaufzeit sind ausgeschlossen.

(3) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit stets der Schriftform.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt stets unberührt.


§ 6 Verzug / außerordentliche Kündigung durch IFDQ Audit GmbH

(1) Fristen für die Leistungserbringung durch IFDQ Audit GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei IFDQ Audit GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei IFDQ Audit GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.

(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält IFDQ Audit GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.

(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber IFDQ Audit GmbH in Verzug, ist IFDQ Audit GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. IFDQ Audit GmbH wird gegebenenfalls gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen. 


§ 7 Dritte und Erfüllungsgehilfen

(1) IFDQ Audit GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. IFDQ Audit GmbH ist berechtigt, sich dazu uneingeschränkt der Hilfe Dritter und Erfüllungsgehilfen zu bedienen.

(2) Ist IFDQ Audit GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von IFDQ Audit GmbH unberührt.


§ 8 Verhalten, Pflicht zur Geheimhaltung 

(1) Der Kunde hat die üblichen Verhaltensweisen eines redlichen Kaufmanns gegenüber IFDQ Audit GmbH zu gewährleisten. IFDQ Audit GmbH behält sich vor, jede rechtswidrige und/oder unsachgemäße beziehungsweise sachgrundlose Äußerung über das Unternehmen und die angebotenen Dienstleistungen, sei es durch Kunden, Mitbewerber oder anderweitige Dritte, insbesondere unwahre Tatsachenbehauptungen und Schmähkritiken, zivilrechtlich zu verfolgen und darüber hinaus ohne Vorankündigung zur Strafanzeige zu bringen.  

(2) Der Kunde hat gegenüber Dritten vollständig Stillschweigen über Inhalte und Einzelheiten der Qualitätskontrollprozesse und Audits von IFDQ Audit GmbH zu wahren. Dies gilt auch nach Ablauf des jeweiligen Zertifizierungszeitraums.


§ 9 Testimonial-Nutzung

Der Anbieter darf den Kunden in jedem Medium als Referenz nennen. Dies umfasst auch die Nennung und Benutzung evtl. geschützter Marken, Bezeichnungen oder Logos des Kunden. Der Kunde erteilt dem Anbieter unentgeltlich das einfache, zeitlich, räumlich und inhaltlich uneingeschränkte Nutzungsrecht zur öffentlichen Wiedergabe, Vervielfältigung und Verbreitung sämtlicher erstellter Designs, Inhalte, Contents zum Zwecke der (Eigen-)Werbung, insbesondere aber nicht abschließend auf der Website des Anbieters („Testimonial-Nutzung“). Die Nutzung ist unabhängig von der Vertragslaufzeit und auch darüber hinaus zulässig. Der Anbieter ist zur Nennung nicht verpflichtet.


§ 10 Widerrufsrecht

Ein Widerrufsrecht für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und Kaufleute gemäß Handelsgesetzbuch (HGB) besteht weder von Gesetzes wegen noch wird ein solches von IFDQ Audit GmbH anderweitig eingeräumt.


§ 11 Haftung

(1) IFDQ Audit GmbH haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund - nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet IFDQ Audit GmbH nur

a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,

b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.


§ 12 Schlussbestimmungen

(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von IFDQ Audit GmbH maßgeblich.

(2) Das gesamte Vertragsverhältnis zwischen IFDQ Audit GmbH und dem Kunden unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 

(3) Erfüllungsort ist der Sitz von IFDQ Audit GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von IFDQ Audit GmbH. 

(4) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. IFDQ Audit GmbH und der Kunde sind verpflichtet, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

AGB Stand: 12.02.2024 © Vervielfältigung verboten