Arbeitsschutzbetreuung

Rechtssicher und effizient

Arbeitsschutz-
betreuung

Rechtssicher und effizient
bt_bb_section_bottom_section_coverage_image

Externe Arbeitsschutzbetreuung für Büro- und Verwaltungsunternehmen

Externe Arbeitsschutzbetreuung für Büro- und Verwaltungsunternehmen

Die Arbeitsschutzbetreuung ist keine freiwillige Zusatzleistung, sondern eine gesetzliche Pflicht für jedes Unternehmen – unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Insbesondere Geschäftsführer und Arbeitgeber sind gesetzlich dazu verpflichtet, für sichere und gesundheitsgerechte Arbeitsbedingungen zu sorgen. Dies gilt ausdrücklich auch für Büro- und Verwaltungsunternehmen.

Mit der externen Arbeitsschutzbetreuung der IFDQ Audit GmbH erfüllen Sie alle gesetzlichen Anforderungen rechtssicher, effizient und mit minimalem Zeitaufwand.

Die Vorteile auf einen Blick:

Rechtssicherheit für Geschäftsführer und Arbeitgeber

Erfüllung aller gesetzlichen Arbeitsschutzpflichten
Minimaler Zeitaufwand für das Unternehmen
Keine internen Schulungs- und Weiterbildungskosten

Klare und prüfungssichere Dokumentation

Geringe monatliche Kosten im niedrigen dreistelligen Bereich

Sicherheit und Gesundheitsschutz für Ihre Mitarbeitenden
Reduzierung von Ausfallzeiten durch Prävention
Rechtliche Updates ohne Eigenrecherche
https://www.ifdq.de/wp-content/uploads/2021/08/pexels-burst-374720.jpg

Warum Arbeitsschutz auch im Büro unverzichtbar ist

Warum Arbeitsschutz auch im Büro unverzichtbar ist

Arbeitsschutz wird häufig mit Produktions- oder Handwerksbetrieben verbunden. Tatsächlich bestehen jedoch auch in Büro- und Verwaltungsunternehmen zahlreiche Gefährdungen. Dazu zählen ergonomische Fehlbelastungen, psychische Belastungen, Brand- und Notfallrisiken sowie unzureichend organisierte Erste-Hilfe-Strukturen.

Bereits ab dem ersten Mitarbeitenden gelten umfassende Pflichten für Arbeitgeber. Kommt es zu Arbeitsunfällen, Verletzungen oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sind die Arbeitsschutzpflichten nicht erfüllt oder nicht dokumentiert, kann dies schwerwiegende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben.

Informationen zum Arbeitsschutz

Informationen zum Arbeitsschutz

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsschutzbetreuung

Gesetzliche Grundlagen der Arbeitsschutzbetreuung

Die zentrale Rechtsgrundlage bildet das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG). Dieses verpflichtet Arbeitgeber gemäß § 3 ArbSchG dazu, alle erforderlichen Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu treffen, regelmäßig zu überprüfen und zu dokumentieren. Dazu gehören insbesondere die Durchführung und Dokumentation von Gefährdungsbeurteilungen (§ 5 und § 6 ArbSchG) sowie die regelmäßige Unterweisung der Mitarbeitenden.

Ergänzend regelt das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG), dass Arbeitgeber Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen haben. Diese sollen den Unternehmer fachkundig bei allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes unterstützen.

Eine besondere Bedeutung kommt der DGUV Vorschrift 2 zu. Diese schreibt ausdrücklich vor, dass der Unternehmer verpflichtet ist, sich fachkundig beraten zu lassen, sofern er selbst nicht über die erforderliche arbeitsschutzfachliche Kompetenz verfügt. Das bedeutet: Geschäftsführer sind rechtlich verpflichtet, externe Fachkunde einzukaufen, wenn diese intern nicht vorhanden ist.

Verschärfung durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz seit 2026

Verschärfung durch das Arbeitsschutzkontrollgesetz seit 2026

Mit Beginn des Jahres 2026 wurden die Vorgaben des Arbeitsschutzkontrollgesetzes deutlich verschärft. Die Gewerbeaufsichtsämter sind verpflichtet, ihre Vor-Ort-Kontrollen massiv auszuweiten. Unternehmen müssen mit deutlich häufigeren und unangekündigten Prüfungen rechnen.
Bei festgestellten Mängeln oder Organisationsversäumnissen drohen Bußgelder von bis zu 30.000 Euro. Zusätzlich wird die Dokumentation von Arbeitsschutzmaßnahmen, Unterweisungen und Verantwortlichkeiten intensiv geprüft.

Persönliche Haftung von Geschäftsführern

Persönliche Haftung von Geschäftsführern

Ein besonders kritischer Punkt ist die persönliche Haftung von Geschäftsführern und leitenden Verantwortlichen. Werden Arbeitsschutzpflichten verletzt und kommt es zu Arbeitsunfällen oder Verletzungen, haftet der Geschäftsführer persönlich, sofern keine ordnungsgemäße Organisation und Dokumentation des Arbeitsschutzes nachgewiesen werden kann.

Fehlende Gefährdungsbeurteilungen, nicht dokumentierte Unterweisungen oder unterlassene Einträge im Verbandbuch können dazu führen, dass Unfallkassen Leistungen verweigern. In der Folge entstehen erhebliche Probleme bei der medizinischen Versorgung, Rehabilitation und Wiedereingliederung von Mitarbeitenden.

Was Unternehmen im Arbeitsschutz leisten müssen

Was Unternehmen im Arbeitsschutz leisten müssen

Die konkreten Anforderungen im Arbeitsschutz hängen unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Grundsätzlich gelten jedoch folgende Pflichten:

  • Bestellung eines Betriebsarztes ab dem ersten Mitarbeitenden
- Benennung von Ersthelfern und Brandschutzhelfern
  • Erstellung und regelmäßige Aktualisierung einer Gefährdungsbeurteilung
  • Durchführung von Pflichtunterweisungen im Arbeitsschutz
  • Bereitstellung und Prüfung von Feuerlöschern
  • Kennzeichnung von Flucht- und Rettungswegen
- Benennung eines Sicherheitsbeauftragten ab ca. 20 Mitarbeitenden
  • Durchführung und Dokumentation eines Arbeitsschutzausschusses (ASA)
  • Benennung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit

Interne Lösungen sind häufig mit hohem Zeitaufwand, laufenden Weiterbildungskosten und organisatorischen Risiken verbunden.

Unsere Lösung: Externe Arbeitsschutzbetreuung durch die IFDQ Audit GmbH

Unsere Lösung: Externe Arbeitsschutzbetreuung durch die IFDQ Audit GmbH

Warum sollte man auf eine externe Arbeitsschutzbetreuung zurückgreifen?

Warum sollte man auf eine externe Arbeitsschutzbetreuung zurückgreifen?

Die IFDQ Audit GmbH bietet eine umfassende externe Arbeitsschutzbetreuung, speziell ausgerichtet auf Büro- und Verwaltungsunternehmen. Wir übernehmen alle wesentlichen Aufgaben und stellen sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit rechtssicher aufgestellt ist.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Stellung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
  • Regelmäßige Arbeitsschutzaudits und Risikoanalysen
  • Erstellung, Pflege und Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung
  • Digitale Vor-Ort-Begehungen
  • Durchführung aller gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtunterweisungen inklusive Zertifikat
  • Bereitstellung von Vorlagen, Checklisten und Prozessbeschreibungen
  • Laufende Beratung und fester Ansprechpartner für alle Arbeitsschutzfragen
  • Unterstützung bei unangekündigten Behördenprüfungen
  • Vermittlung und Organisation von Ersthelfer-, Brandschutzhelfer- und Sicherheitsbeauftragtenausbildungen

Auf Wunsch übernehmen wir zusätzlich:

  • Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen
  • Durchführung und Dokumentation des Arbeitsschutzausschusses
  • Ausbildung interner Sicherheitsbeauftragter
https://www.ifdq.de/wp-content/uploads/2021/08/pexels-fauxels-3184357.jpg

Wie läuft das Zertifizierungsverfahren ab?

Wie läuft das Zertifizierungs-verfahren ab?

1. Anfrage an die IfDQ stellen:

Wir erstellen Ihnen ein individuelles Angebot für Ihr Unternehmen und Ihr Coaching-Programm.

2. Probeaudit (optional):

Wir führen ein Audit bei Ihnen durch, um festzustellen, inwieweit Sie und Ihr Coaching-Programm bereits die Anforderungen der DQN 1001 erfüllen.

3. Remote-Audit:

Wir führen das Zertifizierungsaudit mit Ihnen remote durch und prüfen mit Ihnen zusammen Ihre Prozesse und Abläufe.

4. Coaching-Programm-Audit:

Zeitgleich prüft einer unserer Experten ihre komplettes Programm und stellt fest, um es den Anforderungen der DQN 1001 entspricht.

5. Verbesserungen:

Sollte sich aus den ersten beiden Audits eine Verbesserung ergeben, erhalten Sie ausreichend Zeit diese umzusetzen, bevor die Erfüllung der Anforderung erneut geprüft wird.

6. Zertifikat:

Nach erfolgreichen Abschluss erhalten Sie von uns Ihr Zertifikat sowie ein Prüfsiegel, um die Qualität Ihres Programms nach außen sichtbar zu kommunizieren

7. Regelmäßiges Monitoring:

Im jährlichen Rhythmus wiederholen wir die Durchführung der Auditierung um die fortlaufende Qualität Ihres Programms sicherzustellen.

Fazit: Arbeitsschutz rechtssicher, effizient und wirtschaftlich

Mit der externen Arbeitsschutzbetreuung der IFDQ Audit GmbH kommen Sie Ihren gesetzlichen Verpflichtungen zuverlässig nach. Ihre Mitarbeitenden wissen genau, wie sie sich im Brand- oder Notfall verhalten müssen, und Sie sind bei Kontrollen jederzeit vorbereitet.

Arbeitsschutz muss nicht kompliziert oder teuer sein – sondern strukturiert, effizient und rechtssicher.

Sie interessieren sich für den externen Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen?

Klicken Sie auf den Button und fragen sie eine Erstberatung an:

Sie interessieren sich für den externen Arbeitsschutz für Ihr Unternehmen?

Klicken Sie auf den Button und fragen sie eine Erstberatung an: